Das Wichtigste in Kürze
Gesetzlich Versicherte haben vor bestimmten planbaren Eingriffen Anspruch auf eine unabhängige ärztliche Zweitmeinung. Sie ist eine Leistung der Krankenkasse. Im MVZ Kaiser ist Dr. med. Moritz Kaiser dafür bei vier Eingriffen als Zweitmeiner genehmigt: Knieendoprothese, Hüftgelenkersatz, Eingriffe an der Wirbelsäule und Arthroskopie der Schulter.
Privatversicherte und Selbstzahler können eine private Zweitmeinung einholen, auch vor orthopädischen Eingriffen, die nicht zum gesetzlichen Verfahren gehören.
Grundlage sind die Befunde und Bilder, die zur Empfehlung geführt haben. Ob Sie sich operieren lassen, entscheiden am Ende Sie.
Künftig können Sie die Zweitmeinung im MVZ Kaiser über die Pacsy-App anfragen.
Zwei Wege zur Zweitmeinung
Gesetzlich versichert: Zweitmeinungsverfahren nach § 27b SGB V
Der Anspruch entsteht, sobald Ihnen eine Ärztin oder ein Arzt einen dieser planbaren Eingriffe empfohlen hat. Die Zweitmeinung zahlt Ihre Krankenkasse. Bei uns gibt sie Dr. med. Moritz Kaiser.
- +Knieendoprothese: erstes Kunstgelenk oder erneute Operation an einem Kunstgelenk (Revision)
- +Hüftgelenkersatz: Totalendoprothese sowie Revision, Wechsel oder Entfernung einer Prothese
- +Eingriffe an der Wirbelsäule, zum Beispiel Versteifung, Dekompression oder Bandscheibenoperation
- +Arthroskopie des Schultergelenks
Privat versichert oder Selbstzahler: private Zweitmeinung
Die private Zweitmeinung ist nicht an die Liste des gesetzlichen Verfahrens gebunden. Sie können sie auch vor anderen orthopädischen Eingriffen einholen, etwa an Hand, Ellenbogen oder Fuß. Gesetzlich Versicherte können sie als Selbstzahler nutzen, wenn das gesetzliche Verfahren für den Eingriff nicht gilt.
- +Für Privatversicherte und Selbstzahler
- +Auch für Eingriffe außerhalb des gesetzlichen Verfahrens
- +Abrechnung nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)
So läuft die Zweitmeinung ab
Für das gesetzliche Verfahren legt die Zweitmeinungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses fest, was dazugehört.
Schritt 1: Unterlagen anfordern
Bitten Sie die Praxis oder Klinik, die Ihnen den Eingriff empfohlen hat, um Kopien der Befunde, Arztbriefe und Bilder. Als gesetzlich Versicherte zahlen Sie dafür nichts, die Kosten trägt die Krankenkasse.
Schritt 2: Zweitmeiner wählen
Den Zweitmeiner wählen Sie selbst. Er darf nicht zu der Praxis oder Klinik gehören, die den Eingriff durchführen soll. Alle genehmigten Zweitmeiner stehen im Verzeichnis unter 116117.de.
Schritt 3: Durchsicht der Unterlagen und Gespräch
Der Arzt sieht Ihre Befunde und Bilder durch und fragt nach Ihren Beschwerden, dem bisherigen Verlauf und den Behandlungen, die Sie schon hatten. Untersucht werden Sie, wenn das nötig ist, um die Empfehlung zu überprüfen.
Schritt 4: Ergebnis im Gespräch
Sie erfahren, ob der Arzt die Indikation für den empfohlenen Eingriff bestätigt oder nicht bestätigt und welche anderen Behandlungsmöglichkeiten in Frage kommen. Fehlen wichtige Untersuchungen, sagt er Ihnen das.
Schritt 5: Bericht und Mitteilung auf Wunsch
Wenn Sie möchten, fasst der Arzt das Ergebnis in einem schriftlichen Bericht für Sie zusammen. Ebenfalls nur auf Ihren Wunsch teilt er es der Praxis mit, die Ihnen den Eingriff empfohlen hat.
Gut zu wissen
- Befunde und Arztbriefe, die zur Empfehlung des Eingriffs geführt haben
- Röntgen-, MRT- oder CT-Bilder zusammen mit dem schriftlichen Befund der Radiologie
- Bei gesetzlicher Versicherung Ihre Gesundheitskarte
Zu den Bildern gehört immer auch der schriftliche Befund. Vollständige Unterlagen helfen, Untersuchungen nicht unnötig zu wiederholen.
Das Zweitmeinungsverfahren gilt nur für Eingriffe, die der Gemeinsame Bundesausschuss in seiner Richtlinie festgelegt hat. Bei uns betrifft das:
- Knieendoprothese: erstes Einsetzen einer Total- oder Teilprothese und Revisionsoperationen an einem Kunstgelenk
- Hüftgelenkersatz: Totalendoprothese sowie Revision, Wechsel und Entfernung von Total- oder Teilprothesen
- Wirbelsäule: dynamische Stabilisierung, Versteifung (Spondylodese), knöcherne Dekompression, Denervation der Facettengelenke, Einbringen von Material in einen Wirbelkörper, Entfernung von Bandscheibengewebe und Einsetzen einer Bandscheibenprothese
- Schulter: planbare Arthroskopien des Schultergelenks
Beim Hüftgelenkersatz gilt das Verfahren nicht für Notfälle, dringliche Eingriffe und Eingriffe wegen eines Tumors. An der Wirbelsäule gilt es nicht nach akuten Verletzungen, bei akut auftretenden neurologischen Komplikationen und bei Tumorerkrankungen. Bei Eingriffen an der Wirbelsäule geht der Zweitmeiner auch darauf ein, ob die konservativen Behandlungsmöglichkeiten aus seiner Sicht im Wesentlichen ausgeschöpft sind. Zweitmeiner für andere Eingriffe der Richtlinie finden Sie im Verzeichnis unter 116117.de.
Die Zweitmeinung kann nicht bei der Ärztin, dem Arzt oder der Einrichtung eingeholt werden, die den Eingriff durchführen soll (§ 27b Abs. 1 SGB V). Soll der Eingriff im MVZ Kaiser oder von einer Ärztin oder einem Arzt des MVZ Kaiser durchgeführt werden, wenden Sie sich für das gesetzliche Verfahren deshalb an einen Zweitmeiner außerhalb des MVZ. Umgekehrt darf, wer Ihnen im gesetzlichen Verfahren die Zweitmeinung gegeben hat, den Eingriff danach nicht selbst durchführen.
Wer als Zweitmeiner genehmigt werden will, muss gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung erklären, ob finanzielle Beziehungen zu Herstellern von Medizinprodukten bestehen. Sie können zu Beginn des Gesprächs danach fragen.
Häufige Fragen zur Zweitmeinung
Nein, die Zweitmeinung ist freiwillig. Die Ärztin oder der Arzt, der Ihnen den Eingriff empfiehlt, muss Sie aber auf Ihr Recht hinweisen, in der Regel mindestens zehn Arbeitstage vor dem geplanten Eingriff.
Das Gesetz sieht vor, dass der Gemeinsame Bundesausschuss künftig einzelne Eingriffe bestimmt, vor denen ein Nachweis über eine eingeholte Zweitmeinung Voraussetzung für die Abrechnung mit der Krankenkasse ist. Welche Eingriffe das sein werden und ab wann, steht noch nicht fest (Stand: Oktober 2026).
Für gesetzlich Versicherte ist die Zweitmeinung im Verfahren nach § 27b SGB V eine Kassenleistung. Auch die Kopien Ihrer Unterlagen kosten Sie nichts, diese Kosten trägt die Krankenkasse.
Die private Zweitmeinung rechnen wir nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ab. Die Höhe richtet sich nach dem Umfang der Leistung. Was Ihre private Krankenversicherung erstattet, hängt von Ihrem Tarif ab.
Alle Ärztinnen und Ärzte, die im gesetzlichen Verfahren eine Zweitmeinung abgeben dürfen, stehen im Verzeichnis unter 116117.de. Dort suchen Sie nach dem Eingriff und Ihrem Wohnort. Im MVZ Kaiser ist Dr. med. Moritz Kaiser für Knieendoprothese, Hüftgelenkersatz, Eingriffe an der Wirbelsäule und Schulterarthroskopie genehmigt.
Alle Befunde, Arztbriefe und Bilder, die zur Empfehlung geführt haben, zu Röntgen-, MRT- oder CT-Bildern auch den schriftlichen Befund. Sie können die Praxis, die den Eingriff empfohlen hat, um Kopien bitten.
In der Regel reichen die vorhandenen Befunde und das Gespräch. Eine Untersuchung gehört dazu, wenn sie nötig ist, um die Empfehlung zu überprüfen.
Sie entscheiden selbst, ob und wo Sie sich behandeln lassen. Auf Wunsch erhalten Sie einen schriftlichen Bericht. Ebenfalls nur auf Ihren Wunsch erfährt die Praxis, die Ihnen den Eingriff empfohlen hat, das Ergebnis.
Im gesetzlichen Verfahren nicht, denn die Zweitmeinung darf nicht von der Ärztin, dem Arzt oder der Einrichtung kommen, die den Eingriff durchführen soll. Das gilt auch, wenn eine Ärztin oder ein Arzt des MVZ Kaiser Sie an einem anderen Ort operieren soll. Alle Ärztinnen und Ärzte, die eine Zweitmeinung abgeben dürfen, finden Sie im Verzeichnis unter 116117.de. Welchen Zweitmeiner Sie wählen, entscheiden Sie selbst.
